Anwälte für Reiserecht
Das Reiserecht ist Bestandteil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Den Besonderheiten des Reiserechts wurde durch das Reisevertragsgesetz vom 4. Mai 1979 erstmalig Rechnung getragen. Das Reisevertragsrecht regelt durch seine Sondervorschriften den Interessenausgleich zwischen Reisendem und Reiseveranstalter. Wenn diese Sondervorschriften nicht einschlägig sind, kommt subsidiär das Werkvertragsrecht zum Tragen.
Außerdem unterliegt das Reiserecht dem nationalen Recht, europäischen Vorschriften sowie internationalen Verträgen und Vereinbarungen. Im Reisevertragsrecht für Pauschalreisen sind die Informationspflichten des Reiseveranstalters und das Reisevermittlungsrecht dokumentiert. Das Individualreiserecht regelt die Beförderungsverträge per Bus, Bahn, Schiff oder in der Luft sowie den Gastaufnahmevertrag mit Hotels oder Pensionen.
Recht von Fluggästen
Innerhalb der EU gelten seit dem 17. Februar 2005 verbesserte Fluggastrechte. Auch das Montrealer Übereinkommen vom 28. Juni 2004, das das Warschauer Abkommen abgelöst hat, gewährleistet mehr Verbraucherschutz bei internationalen Flugreisen. Ansonsten sind die Rechte der Fluggäste in verschiedenen Vorschriften geregelt, wie z.B. der EU-Verordnung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung, der Annullierung oder großen Verspätung von Flügen, die für alle Flüge gilt, die aus der EU starten, ein Ziel innerhalb der EU haben oder von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden. Hier sind unter anderem die Entschädigungsleistungen bei Nichtbeförderung wegen Überbuchung oder abgesagtem Flug dokumentiert.
Zu den Unterzeichnerstaaten des Montrealer Übereinkommens, das jede internationale Beförderung von Personen durch ein Luftfahrzeug regelt, gehören unter anderem die Länder der Europäischen Union, die USA, Japan und Australien.
Text erstellt und veröffentlicht von der Werbeagentur Büdingen am 23.11.2011
Eventuell gleichlautende Textpassagen sind rein zufällig und nicht gewollt.